Wir vertreten Sie gerne im Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Im Asylrecht übernehmen wir keine Mandate.
Bescheinigung Fachanwältin Migrationsrecht (PDF)
- Voraussetzungen für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aktuelle Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger nach Assoziationsrecht
- Verschlechterungsgebot für Türk. Staatsangehörige: Art. 41 Stand-Still Klausel
- Rücknahme erschlichener Einbürgerung nach mehr als 8 Jahren nicht möglich
- Entscheidungen des EGMR in Ausweisungs- und Abschiebungssachen
-
Europäische Menschenrechtskonvention - Beschwerde einreichen
Das können wir für Sie tun:
1. Einreise nach Deutschland
- Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten es für Sie gibt in Deutschland, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
- Wir vertreten Sie vor dem deutschen Konsulat/der deutschen Botschaft, um ein Visum zu beantragen.
- Wenn Ihr Visum abgelehnt wurde, vertreten wir Sie im weiteren Rechtsmittelverfahren
- Sie möchten nach Deutschland einreisen, um
- zu arbeiten als Führungskraft oder leitende/r Angestellte
- zu arbeiten als Hochschulabsolvent/in (Blue Card) z. B. als Arzt/Ärztin, Ingenieur/in, Chemiker/in et cetera
- hier als Unternehmer tätig zu sein
- eine GmbH gründen
- zu arbeiten als Fachkraft (z. B. Krankenschwester, Altenpfleger/in, Elektriker/in, Chemikant/in et cetera)
- an einer Universität studieren
- einen Deutsch-Sprachkurs zu machen
- eine Ausbildung zu machen (z. B. als Optiker/in, Physiotherapeut/in et cetera)
- ihren ausländischen Berufsabschluss hier anerkennen lassen
- zu arbeiten (Au pair, Koch, Künstler etc.)
- eine Arbeit zu suchen als Akademiker/in oder Fachkraft
- bei Ihrem Kind/Ehepartner et cetera zu leben
- um in Deutschland zu heiraten und dann zu bleiben
- Urlaub zu machen (Tourist)
- hier von Ihrer deutschen Rente zu leben
- im Krankenhaus behandelt zu werden
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Staat und wollen in Deutschland leben und arbeiten.
- zu Ihren Angehörigen ziehen, die Staatsangehörige eines Staates der EU sind und in Deutschland leben.
2. Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen
Sie leben schon in Deutschland und möchten
- Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern, haben aber Probleme dabei
- Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und wollen eine Aufenthaltsverlängerung
- Sie haben Ihr Studium/Ausbildung abgebrochen und wollen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern
- Sie wollen Ihren Arbeitsgeber wechseln und dafür eine Aufenthaltserlaubnis
3. Verfestigung
Sie wollen eine
- unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Daueraufenthaltserlaubnis
- Einbürgerung
- Deutsche Staatangehörigkeit
- Doppelte Staatsangehörigkeit (Sie wollen eingebürgert werden, ohne Ihre jetzige Staatsangehörigkeit zu verlieren.