Chancenaufenthaltsgesetz § 104c AufenthG

Seit dem 31.12.2022 gilt das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht. Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Durch die Erteilung des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrecht soll es Menschen ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

 

Wir prüfen und beraten Sie gerne, ob Sie die Voraussetzungen für das Chancenaufenhaltsgesetz (§ 104c AufenthG) erfüllen, welche Ausnahmen und Alternativen es gibt. Des Weiteren können wir Sie darüber hinaus beraten, welche aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten Sie nach dem Erhalt Chancen-Aufenthaltsrecht haben.

 

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