Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat heute (Mittwoch) die Aufhebung der Visumpflicht für Bürger der Türkei vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Türkei die noch ausstehenden Zielvorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so schnell wie möglich erfüllt, wie es die türkische Seite beim EU-Türkei Gipfel am 18. März zugesagt hat. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans betonte, dass im Fall der Visumfreiheit kein türkischer Staatsbürger ohne biometrischen Pass mit Foto und Fingerabdrücken in die EU einreisen dürfe.
Grundlage für die Entscheidung ist der heute von der Kommission vorgelegte Bericht über die bisherigen Fortschritte der Türkei beim Erreichen der Zielvorgaben. Um die ausstehenden Anforderungen zu erfüllen, muss die Türkei noch Maßnahmen in Bereichen wie der Korruptionsbekämpfung, dem Datenschutz, der justiziellen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten, der verbesserten Kooperation mit Europol und der Überprüfung der Rechtsvorschriften und Praktiken im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung ergreifen.
Kommissionsvizepräsident Timmermans erklärte dazu: „Die Türkei hat vor allem in den vergangenen Wochen beachtliche Fortschritte bei der Erfüllung der Zielvorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung erzielt. Es sind noch Aufgaben zu erledigen – doch wenn die Türkei weiter Fortschritte macht, kann sie auch die restlichen Ziele erreichen.“
EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos fügte hinzu: „Unter der Voraussetzung, dass alle Zielvorgaben so rasch wie möglich erreicht werden, hat die Kommission beschlossen, die Aufnahme der Türkei in die Liste der von der Visumpflicht befreiten Länder vorzuschlagen. Selbstverständlich wird die Kommission kontrollieren, ob diese Kriterien auch künftig erfüllt werden.“
In einer Reihe von Ausnahmefällen hat die beschleunigte Umsetzung des Fahrplans das Erreichen von Zielvorgaben – etwa die flächendeckende Einführung biometrischer Pässe und eine Überprüfung der Durchführung des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei (das erst vom 1. Juni an vollständig anwendbar sein wird) – bislang unmöglich gemacht. In anderen Fällen bescheinigt die Kommission den türkischen Behörden, bislang gute Fortschritte gemacht zu haben. Zugleich ermutigt sie sie nachdrücklich, die Bemühungen um die Erfüllung aller Vorgaben zu verstärken, um die Visaliberalisierung bis Ende Juni zu erreichen.
Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte wie beispielsweise Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht impliziert nicht das Recht, in der EU zu arbeiten.
Wie für alle in der Visaverordnung aufgeführten Länder, deren Staatsbürger visumfrei nach Europa einreisen können, gilt die Anfang 2014 eingeführte Schutzklausel auch für die visumfreie Einreise türkischer Bürger. Unter Berücksichtigung der jüngsten Beratungen mit Mitgliedstaaten über die Visumpolitik der EU insgesamt hat die Kommission heute vorgeschlagen, diesen Aussetzungsmechanismus zu stärken. Dies soll es Mitgliedstaaten erleichtern, Umstände zu melden, die zu einer möglichen Aussetzung führen, und es der Kommission ermöglichen, den Mechanismus von sich aus auszulösen.
Die Visaliberalisierung für die Türkei ist ein entscheidender Bestandteil der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016. In der Erklärung heißt es, dass die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigt wird, um spätestens Ende Juni 2016 die Visumpflicht für türkische Staatsbürger aufzuheben – sofern alle Zielvorgaben erreicht wurden. Für einen Juni-Termin zur Annahme durch Rat und Parlament muss der Kommissionsvorschlag Anfang Mai vorliegen: So liegen zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Entwurf den nationalen Parlamenten zugeleitet wird, und seiner Annahme acht Wochen.
Quelle: Presseerklärung der Kommission