Stand-Still
Gebot dass keine Verschlechterung der Rechtslage für bestimmte Gruppen von türkischen Staatsangehörigen also nicht allen türkischen Staatsanghörigen ( z.B. nicht für Einreise zum Daueraufenthalt, als Selbstständiger, zwecks Eheschließung , zur Arbeitsaufnahme) hinsichtlich Aufenthalt (auch Einreise,-EuGH Tüm & Dari 20.12.2007 Rnr. 63 ), Arbeitsmarktzugang und sozialen Rechten erfolgen darf
Checkliste:
- Handelt es sich um einen Dienstleistungserbringer, Dienstleistungsempfänger ,Selbstständigen Arbeitnehmer oder Familienangehörigen eines Türkischen Arbeitnehmers?
- Um die Rechtstellung in welchem Staat der Europäischen Union geht es?
- Es wird dann die Rechtstellung in dem betreffenden Staat zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw dem Zeitpunkt des Beitritts zu EU festgestellt .
Stellt sich eine Verschlechterung der Rechtsposition nach dem entsprechenden Zeitpunkt dar, dann liegt eine Verstoß gegen die Standstill-Klauseln vor.