Ehegattennachzug - fehlerhafte Berechnung der Lebensunterhaltssicherung

Ehegattennachzug - fehlerhafte Berechnung der Lebensunterhaltssicherung

Die in Deutschland lebende Ehefrau wendet sich an unsere Anwaltskanzlei, da der Antrag auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug von der Deutschen Botschaft in Ankara im Mai 2024 abgelehnt. Grund der Ablehnung war eine unzureichendere Lebensunterhaltssicherung der Ehegattin in Deutschland. Auf die danach dagegen eingereichte Klage erhielt der Mandant im Juli 2024, also nach zwei Monaten, das begehrte Visum. Nachdem der Fehler bei der Berechnung bei der Lebensunterhaltssicherung durch die beigeladene Ausländerbehörde geklärt war und die Mandanten in kürzester Zeit die erforderlichen Unterlagen besorgt hatten.