Erfolgreiche Klage: Visum für Ingenieur trotz anfänglicher Ablehnung

Ehegattennachzug - fehlerhafte Berechnung der Lebensunterhaltssicherung

Der in Russland lebende Mandant ist studierter Ingenieur in Fachrichtung Roboter- und Robotersysteme und in Russland als Informatik- und Programmierungs-Lehrer tätig. Der Mandant erhält im (Dezember 2023) eine Ablehnung seines Antrags auf Visum für die Arbeitsplatzsuche in Form eines nationalen Visums. Die Deutsche Botschaft in Moskau nannte als Grund für die Ablehnung eine Ermessungsentscheidung bezüglich der Plausibilität und Ernsthaftigkeit der Ausübung der Arbeitsplatzsuche (fehlende Deutschkenntnisse und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen). Nach Klageeinreichung im Januar 2024 gegen das Auswärtige Amt in Berlin, erreicht die Anwaltskanzlei Senol-Baysu eine Einigung mit der Gegenseite, wodurch der Mandant im Juli 2024 das begehrte Visum erhält. Der Mandant erhielt das Visum auch ohne Deutschkenntnisse aufgrund seiner vorhandenen Englischkenntnisse, da Englisch die Fachsprache seiner Branche ist.

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