Erfolgreiche Klage zur Familienzusammenführung trotz fehlendem A1-Zertifikat

Ehegattennachzug - fehlerhafte Berechnung der Lebensunterhaltssicherung

Im Mai 2023 erhielt unsere türkische Mandantin nach Antrag auf ein nationales Visum zur Familenzusammenführung zu ihrem türksichen Ehemann Ablehnungsbescheide von der Deutschen Botschaft in Ankara– auch für ihr eineinhalb Jahre altes Kind. Die Ablehnungen erfolgten wegen der fehlenden Nachweise von Deutschkenntnissen A1 der Mandantin. Da unsere Mandantin jedoch in einer abgelegenen Region lebte und sich um ihr kleines Kind kümmern musste und dies auch stillte war sie schon 2 mal durch die A1 Prüfung durchgefallen. Nach Einreichung einer Klage gegen die Ablehnungen konnten wir im Juni 2024 eine Einigung mit dem Auswärtigen Amt erzielen, bei der die Pflicht zum Vorzeigen eines Sprachzertifikats für unsere Mandantin entfiel. Wir empfahlen der Mandantin auch weiter nach Klageeinreichung privaten Deutschunterricht zu nehmen. Im Mai 2024 hatte die Mandantin tatsächlich insgesamt 12 Monate Deutschunterricht genommen . Im Juli 2024 wurden schließlich sowohl ihr als auch ihrem Kind die Visa erteilt.